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   OVG Sachsen, 10.06.2022 - 6 A 949/20   

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OVG Sachsen, 10.06.2022 - 6 A 949/20 (https://dejure.org/2022,24435)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 10.06.2022 - 6 A 949/20 (https://dejure.org/2022,24435)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 10. Juni 2022 - 6 A 949/20 (https://dejure.org/2022,24435)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 27.06.2018 - 6 C 39.16

    Auswahlermessen; Beschuldigtenbegriff; Beschuldigter; Einheit des

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.06.2022 - 6 A 949/20
    Die Streitfrage ist inzwischen im Sinne der vom Verwaltungsgericht vertretenen Rechtsauffassung höchstrichterlich geklärt (vgl. BVerwG, Urt. v. 27. Juni 2018 - 6 C 39.16 -, juris Rn. 14 ff.).

    Denn bei dieser wird die der Strafverfolgungsvorsorge dienende Anordnung nur anlässlich des laufenden Ermittlungs- oder Strafverfahrens getroffen, nicht aber zu dessen Förderung, so dass ihre Rechtmäßigkeit nicht vom Fortbestand der Beschuldigteneigenschaft bis zum Erlass des Widerspruchsbescheids abhängt (BVerwG, Urt. v. 27. Juni 2018 a. a. O. Rn. 17).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 27. Juni 2018 a. a. O. Rn. 25) ist das behördliche Entschließungsermessen, sofern auf der Tatbestandsebene des § 81b 2. Alt. StPO das Merkmal der Notwendigkeit festgestellt wird, abgesehen von Sonderfällen, für die hier nichts ersichtlich und vorgetragen ist, in der Regel in Richtung auf den Erlass einer Anordnung determiniert.

  • BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99

    Genetischer Fingerabdruck I

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.06.2022 - 6 A 949/20
    Damit erweisen sich die angeordneten Maßnahmen auch als verhältnismäßig im engeren Sinne (vgl. BVerwG Urt. v. 27. Juni 2018 a. a. O. Rn. 27; BVerfG, Beschl. v. 14. Dezember 2000 - 2 BvR 1741/99 u.a. -, juris Rn. 52).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.06.2022 - 6 A 949/20
    Ernstliche Zweifel in dem genannten Sinne sind anzunehmen, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens zumindest als ungewiss erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 8. Januar 2010 - 3 B 197/07 -, juris; BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458; Beschl. v. 10. September 2009 - 1 BvR 824/09 -, NJW 2009, 3642).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.2016 - 1 S 275/16

    Rechtsgrundlage für Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.06.2022 - 6 A 949/20
    Demgegenüber beruft sich der Kläger ohne Erfolg auf die entgegengesetzte Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Beschl. v. 5. April 2016 - 1 S 275/16 -, juris Rn. 6).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.06.2022 - 6 A 949/20
    Ernstliche Zweifel in dem genannten Sinne sind anzunehmen, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens zumindest als ungewiss erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 8. Januar 2010 - 3 B 197/07 -, juris; BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458; Beschl. v. 10. September 2009 - 1 BvR 824/09 -, NJW 2009, 3642).
  • OVG Sachsen, 19.04.2018 - 3 A 215/17

    Pädophile Sexualpräferenz; pädophil-sexueller Missbrauch; erkennungsdienstliche

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.06.2022 - 6 A 949/20
    Das Verwaltungsgericht hat den Fortfall der Beschuldigteneigenschaft vor Erlass des Widerspruchsbescheids unter Verweis auf ein Urteil des 3. Senats des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 19. April 2018 - 3 A 215/17 - für unerheblich gehalten.
  • OVG Sachsen, 28.11.2012 - 3 A 937/10

    Erstreckung des Auskunftsverweigerungsrechts i.S.d. § 8 Abs. 9 S. 3 GPSG (§ 28

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.06.2022 - 6 A 949/20
    Der Antragsteller muss sich mit den Argumenten, die das Verwaltungsgericht für die angegriffene Rechtsauffassung oder Sachverhaltsdarstellung und -würdigung angeführt hat, inhaltlich auseinandersetzen und aufzeigen, warum sie aus seiner Sicht nicht tragfähig sind (SächsOVG, Beschl. v. 28. November 2012 - 3 A 937/10 -, juris m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 08.01.2010 - 3 B 197/07

    Beweiswürdigung durch das erstinstanzliche Gericht und Zulassung der Berufung

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.06.2022 - 6 A 949/20
    Ernstliche Zweifel in dem genannten Sinne sind anzunehmen, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens zumindest als ungewiss erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 8. Januar 2010 - 3 B 197/07 -, juris; BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458; Beschl. v. 10. September 2009 - 1 BvR 824/09 -, NJW 2009, 3642).
  • OVG Sachsen, 22.02.2022 - 6 A 846/20

    Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.06.2022 - 6 A 949/20
    Sie wären allenfalls dann veranlasst, wenn der Kläger in der Vergangenheit nur mit Delikten auffällig geworden wäre, bei denen - wie z. B. bei der Verletzung der Unterhaltspflicht - notwendigerweise der Täter von vorneherein bekannt ist, und wenn deshalb auch keine Wahrscheinlichkeit bestehen würde, dass er in Zukunft anders straffällig werden könnte (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 22. Februar 2022 - 6 A 846/20 -, juris Rn. 9).
  • OVG Sachsen, 24.04.2023 - 6 D 39/22

    Anordnung erkennungsdienstlicher Behandlung; Notwendigkeit i. S. v. § 81b 2. Alt.

    Damit erweisen sich die angeordneten Maßnahmen auch als verhältnismäßig im engeren Sinne (vgl. BVerwG Urt. v. 27. Juni 2018 a. a. O. Rn. 27; BVerfG, Beschl. v. 14. Dezember 2000 - 2 BvR 1741/99 u. a. -, juris Rn. 52; SächsOVG, Beschl. v. 10. Juni 2022 - 6 A 949/20 -, juris Rn. 9).
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 16.01.2023 - 6 A 949/20   

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https://dejure.org/2023,925
OVG Sachsen, 16.01.2023 - 6 A 949/20 (https://dejure.org/2023,925)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 16.01.2023 - 6 A 949/20 (https://dejure.org/2023,925)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 16. Januar 2023 - 6 A 949/20 (https://dejure.org/2023,925)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    StPO § 81b Abs. 1 Alt. 2, VwVfG § 37 Abs. 1, VwVfG § 36 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. SächsVwVfZG § 1 Satz 1
    Erkennungsdienstliche Anordnung; Anfertigung eines Spezialbildes; hinreichende Bestimmtheit; nachträgliche Ergänzung eines Verwaltungsakts um eine Nebenbestimmung

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Hinreichende Bestimmtheit und Notwendigkeit einer Anordnung erkennungsdienstlicher Behandlung in Form der Anfertigung eines sog. Spezialbildes

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 27.06.2018 - 6 C 39.16

    Auswahlermessen; Beschuldigtenbegriff; Beschuldigter; Einheit des

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.01.2023 - 6 A 949/20
    Bei der Prüfung ist zu unterscheiden einerseits zwischen dem in § 81b StPO gesondert aufgenommenen Tatbestandsmerkmal der Notwendigkeit als einfachgesetzlicher Ausprägung des Verhältnismäßigkeitsprinzips, das sich dem Grunde nach zu Zwecken der Strafverfolgungsvorsorge insbesondere aus dem Ergebnis des gegen den Betroffenen als Beschuldigten geführten Anlassstrafverfahrens ergeben muss (vgl. BVerwG, Urt. v. 27. Juni 2018 - 6 C 39.16 -, juris Rn. 21 ff.) und im Falle seiner Bejahung das Entschließungsermessen weitgehend in Richtung auf den Erlass einer Anordnung determiniert und andererseits der im Rahmen des Auswahlermessens hinsichtlich jeder einzelnen erkennungsdienstlichen Maßnahme zu beurteilenden Notwendigkeit (BVerwG, Urt. v. 27. Juni 2018 a. a. O. Rn. 25 ff.).

    Damit lässt sich die Notwendigkeit der ausgewählten Anfertigung eines Spezialbildes im dafür maßgeblichen Zeitpunkt der Senatsentscheidung (vgl. BVerwG, Urt. v. 27. Juni 2018 a. a. O. Rn. 20 m. w. N.) nicht begründen.

  • BVerwG, 20.04.2005 - 4 C 18.03

    Nachtflugregelung; fachplanerisches Abwägungsgebot; Bedarfsprognose;

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.01.2023 - 6 A 949/20
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die Behörde durch interpretierende oder klarstellende Erklärung einen unklaren Verwaltungsakt auch noch im gerichtlichen Verfahren präzisieren darf und dadurch die zunächst fehlende Bestimmtheit eines Verwaltungsakts nachträglich hergestellt werden kann (BVerwG, Beschl. v. 21. Juni 2006 - 4 B 32.06 -, juris Rn. 1; Urt. v.20. April 2005 - 4 C 18.03 -, juris Rn. 54).
  • BVerwG, 21.06.2006 - 4 B 32.06

    Möglichkeit der Herstellung der zunächst fehlenden Bestimmtheit eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.01.2023 - 6 A 949/20
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die Behörde durch interpretierende oder klarstellende Erklärung einen unklaren Verwaltungsakt auch noch im gerichtlichen Verfahren präzisieren darf und dadurch die zunächst fehlende Bestimmtheit eines Verwaltungsakts nachträglich hergestellt werden kann (BVerwG, Beschl. v. 21. Juni 2006 - 4 B 32.06 -, juris Rn. 1; Urt. v.20. April 2005 - 4 C 18.03 -, juris Rn. 54).
  • BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 254.86

    Ausweisungsanfechtung II

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.01.2023 - 6 A 949/20
    Das gilt auch in Anfechtungssituationen, in denen im Rahmen des materiellen Rechts tendenziell davon auszugehen ist, dass es zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts grundsätzlich auf die Sachlage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung ankommt (vgl. BVerwG, Urt. v. 3. November 1987 - 9 C 254.86 -, juris Rn. 8 m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2010 - 8 A 340/09

    Einhaltung der maßgeblichen Immissionsrichtwerte beim Nachtbetrieb einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.01.2023 - 6 A 949/20
    Hierbei handelt es sich nämlich nicht um eine nachträgliche Änderung der Sachlage, die zu Lasten des Betroffenen grundsätzlich nicht berücksichtigt werden darf, sondern lediglich um spätere Erkenntnisse hinsichtlich der ursprünglichen Sachlage (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 14. Januar 2019 - 2 Bf 176/18.Z -, juris Rn. 54; OVG NRW, Beschl. v. 23. Juni 2010 - 8 A 340/09 -, juris Rn. 20 ff.).
  • OVG Hamburg, 14.01.2019 - 2 Bf 176/18

    Nachbarklage gegen ein geplantes Fitnessstudio; inhaltliche Bestimmtheit der

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.01.2023 - 6 A 949/20
    Hierbei handelt es sich nämlich nicht um eine nachträgliche Änderung der Sachlage, die zu Lasten des Betroffenen grundsätzlich nicht berücksichtigt werden darf, sondern lediglich um spätere Erkenntnisse hinsichtlich der ursprünglichen Sachlage (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 14. Januar 2019 - 2 Bf 176/18.Z -, juris Rn. 54; OVG NRW, Beschl. v. 23. Juni 2010 - 8 A 340/09 -, juris Rn. 20 ff.).
  • OVG Sachsen, 13.03.2023 - 6 A 284/20

    Notwendigkeit erkennungsdienstlicher Maßnahmen; Ladendiebstahl; Bagatelldelikt;

    Zwar ist dem Senat der Begriff "Spezialbild" geläufig, da der Beklagte ihn in einem Parallelverfahren (s. SächsOVG, Urt. v. 16. Januar 2023 - 6 A 949/20 -, juris Rn. 12) erläutert hat.

    Damit lässt sich die Notwendigkeit der ausgewählten Anfertigung eines Spezialbildes im dafür maßgeblichen Zeitpunkt der Senatsentscheidung (vgl. BVerwG, Urt. v. 27. Juni 2018 - 6 C 39.18 -, juris Rn. 20 m. w. N.) freilich nicht begründen, da derzeit ungeklärt ist, ob die Klägerin überhaupt über solche körperlichen Merkmale verfügt (SächsOVG, Urt. v. 16. Januar 2023 - 6 A 949/20 -, juris 12).

    Will die Behörde die auf § 81b Abs. 1 Alt. 2 StPO gestützte Anordnung erkennungsdienstlicher Behandlung - wofür im Streitfall alles spricht - nur für den Fall auf die Anfertigung eines Spezialbildes erstrecken, dass im erkennungsdienstlichen Termin entsprechende auffällige Körpermerkmale bei dem Beschuldigten festgestellt werden, so kann sie sich dazu einer Nebenbestimmung in Gestalt einer aufschiebenden Bedingung gemäß § 36 Abs. 2 Nr. 2 VwVfG i. V. m. § 1 Satz 1 SächsVwVfZG bedienen, indem sie die Abnahme eines Spezialbildes nur für den Fall anordnet, dass der Betroffene über besondere körperliche Merkmale verfügt (SächsOVG, Urt. v. 16. Januar - 6 A 949/20 -, juris 15).

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